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Fachbegriffe

Nennwert (Nominalwert)

Der Nennwert ist der Betrag, den der Emittent dem Wertpapierinhaber (Gläubiger) schuldet und bei Fälligkeit des Wertpapiers zurückzahlen muss.

Nominalzins

Vertraglich fixierter Zinssatz, der in Prozent vom Nennwert angegeben wird. Er richtet sich nach der Höhe der Kapitalmarktzinsen (Kapitalmarkt) im Zeitpunkt der Emission. Der Nominalzinssatz zeigt an, wie viele Zinsen pro Jahr während der Laufzeit gezahlt werden müssen.