Die ein- oder zweijährige Laufzeit Ihrer Finanzierungsschätze neigt sich dem Ende zu? Keine Sorge - wir behalten den Überblick für Sie!
Rechtzeitig vor Fälligkeit Ihrer Finanzierungsschätze informieren wir Sie automatisch über die anstehende Auszahlung - so haben Sie noch genügend Zeit, um sich über die Weiterverwendung des Geldes Gedanken zu machen.
Entscheiden Sie sich für eine Wiederanlage in Bundeswertpapiere, benötigen wir spätestens zehn Geschäftstage vor Fälligkeit einen Auftrag zur Wiederanlage (PDF, 55 KB) von Ihnen. Darin geben Sie die Wertpapierkennnummer des auslaufenden Papiers sowie den gewünschten Anlagebetrag an und wählen die neu zu erwerbende Wertpapiergattung aus.
Abrechnung und Buchungsmitteilung erhalten Sie von uns, sobald Ihr Auftrag ausgeführt wurde.
Sofern Sie keine Wiederanlage wünschen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Unmittelbar nach Fälligkeit überweisen wir Ihnen den vollen Nennwert (inklusive Zinsertrag) auf Ihr Referenzkonto.
Vorteile auf einen Blick:
- Attraktive Rendite
- Kurze Kapitalbindung
- Fixer Auszahlungsbetrag


