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Häufige Fragen (FAQ)

Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften
  1. Müssen Zinsen aus Bundeswertpapieren versteuert werden?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  2. Wann sind Zinsen zu versteuern?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  3. Wann muss der Freistellungsauftrag erteilt werden?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  4. Kann man auch für Schuldbuchkonten von Minderjährigen einen Freistellungsauftrag erteilen?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  5. Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  6. Können Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) zum Schuldbuchkonto eingetragen werden?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  7. Ab wann gilt die Abgeltungsteuer und werden alle Gewinne bei den Bundeswertpapieren von der Steuer erfasst?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  8. Wie hoch ist die Steuer und welche Steuer wird erhoben?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  9. Müssen die Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung nochmals angegeben werden?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  10. Mein Steuersatz liegt unter 25%. Wie bekomme ich die zuviel gezahlten Steuern zurück?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  11. Was wird aus meinem bestehenden Freistellungsauftrag oder meiner Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  12. Kann ich mir zuviel gezahlte Steuern zurückerstatten lassen?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  13. Werden auch Wertpapierübertragungen besteuert?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)

  14. Warum erhalte ich keine Steuerbescheinigung für das vergangene Jahr?
    (Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften)